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Selasa, 08 Januari 2013

56 neue Engagement-Lotsen unterstützen landesweit Freiwilligenarbeit


Staatsminister Axel Wintermeyer: „Ehrenamtsagenturen auf zwei Beinen“

Wie können sich Bürgerinnen und Bürger in ihrer unmittelbaren Umgebung ehrenamtlich engagieren? Nur eine Frage, die Engagement-Lotsinnen und -Lotsen (E-Lotsen) ihren Mitbürgern hessenweit beantworten können. Der Chef der Hessischen Staatskanzlei, Staatminister Axel Wintermeyer, hat bei einer zentralen Abschlussveranstaltung für neue E-Lotsen 56 ehrenamtlich engagierten Frauen und Männern aus zehn Städten und Landkreisen ihre Zertifikate überreicht.

„E-Lotsen sind wie Ehrenamtsagenturen auf zwei Beinen – ihr vorbildlicher Einsatz wirkt direkt vor Ort“, sagte der Chef der Staatskanzlei. Das nötige Fachwissen erhielten sie in eigens dafür konzipierten Wochenendseminaren. „So gewinnen E-Lotsen neue Freiwillige in den Städten und Kommunen, die sich für ihre Mitmenschen einsetzen wollen.“ Staatsminister Wintermeyer hob die Bedeutung des Ehrenamts angesichts des demografischen Wandels hervor: „Wir werden älter und wir werden weniger. Deshalb müssen wir näher zusammenrücken und uns der demografischen Herausforderung stellen.“ Dabei betonte Wintermeyer, dass ehrenamtliches Engagement nicht mit barer Münze, sondern mit dem Dank der Gemeinschaft entlohnt werde.

Noch bevor die Qualifizierungsmaßnahme für neue E-Lotsen abgeschlossen ist, werden sie bereits in ihrer Umgebung aktiv und informieren Bürgerinnen und Bürger über Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu betätigen. Beratung, Begleitung und Vernetzung sind dabei wichtige Aufgaben. „Ob als Seniorenbegleiter, Lesepate oder Übungsleiter im Sportverein – überall in Hessen bestehen Möglichkeiten sich für andere einzusetzen“, sagte der Minister. So hätten E-Lotsen auch eigene Freiwilligenagenturen gegründet, Freiwilligentage ausgerichtet oder Ehrenamtsmessen veranstaltet, um über die Vielfalt der Engagement-Möglichkeiten zu informieren.

Innerhalb der letzten fünf Jahre wurden im Rahmen des Qualifizierungsprogramms insgesamt 270 E-Lotsen in 55 Städten und Kommunen ausgebildet. Die Qualifizierung der Engagement-Lotsen wird von Fachkräften der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Hessen e.V. und der LandesEhrenamtsagentur Hessen durchgeführt und umfasst 36 Zeitstunden an vier Wochenenden.

Abschließend dankte Staatsminister Wintermeyer den neuen E-Lotsen für ihren Einsatz: „Ich möchte Sie ermuntern, Ihre neuen Erkenntnisse und Ihre ganz eigenen Ideen vor Ort in die Tat umzusetzen. Für Ihr freiwilliges Engagement danke ich Ihnen.“ 
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Der Kommunale Schutzschirm – ein hessisches Erfolgsmodell



Finanzminister Dr. Thomas Schäfer: „Wichtiger Beitrag zu nachhaltiger und generationengerechter Finanzpolitik“

Zwischenbilanz: Überwältigende Resonanz
„Der Kommunale Schutzschirm ist aufgrund der überwältigenden Resonanz ein hessisches Erfolgsmodell geworden“, erklärte der Hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer anlässlich einer Zwischenbilanz zu diesem deutschlandweit einmaligen Projekt. „Wir haben uns als Land der Verantwortung für die Kommunen gestellt – und die von großer Sachlichkeit geprägten Verhandlungen mit den Verantwortlichen vor Ort haben dieses Vorgehen klar bestätigt“, so Schäfer. Während sich mancher Landespolitiker aus den Reihen der Opposition in theoretischen Überlegungen ergehe, habe die Hessische Landesregierung gehandelt. Dies findet von Trendelburg im Norden bis Hirschorn am Neckar im Süden, von Lorsch im Westen bis Herleshausen im Osten positiven Anklang.
„Nachhaltigkeit ist das Paradigma unserer Zeit – dies gilt gerade für die Gestaltung einer generationengerechten und zukunftsweisenden Finanzpolitik auf allen Ebenen. Diese Erkenntnis habe sich im Laufe der Verhandlungen gegenüber parteipolitischen Aspekten immer stärker durchgesetzt und eine Eigendynamik entwickelt. So werden voraussichtlich bis Weihnachten bereits 45 Kommunen einen entsprechenden Beschluss in den Vertretungskörperschaften gefasst haben und damit die Voraussetzungen für die Ablösung von Darlehen durch die WIBank schaffen. Damit werden vom Land aktuell 1,7 Mrd. Euro an Entschuldungshilfen bereitgestellt.
Was ist der Kommunale Schutzschirm?
Ziel des Kommunalen Schutzschirms ist die Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit in aktuell besonders konsolidierungsbedürftigen Städten, Gemeinden und Landkreisen. Diesen soll durch eine sofortige partielle Entschuldung (bei Städten und Gemeinden 46% des Betrages der an das Hessische Statistische Landesamt gemeldeten Kreditmarktschulden und Kassenkredite der Kernhaushalte, die zum 31. Dezember 2009 bestanden; bei Landkreisen sind es 34%) sowie durch Zinsdiensthilfen und den damit sinkenden Zinsaufwendungen spürbar geholfen werden, ihren Haushalt im ordentlichen Ergebnis in einem überschaubaren Zeitraum (bis spätestens Ende 2020) jahresbezogen wieder ausgleichen zu können. Das Land Hessen unterstützt die besonders konsolidierungsbedürftigen Kommunen massiv mit einer Hilfe zur Schuldentilgung von bis zu 2,8 Mrd. Euro und einer Zinsverbilligung von rund 400 Mio. Euro.
Chronologie des Kommunalen Schutzschirms
In seiner Regierungserklärung am 7. September 2010 kündigte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier das Projekt eines Kommunalen Schutzschirms an. Bereits im Oktober fand die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe Kommunaler Schutzschirm bestehend aus Vertretern des Hessischen Ministeriums der Finanzen, des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, der drei Kommunalen Spitzenverbände und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) sowie bei Bedarf weiterer Institutionen und Personen statt. Das Gremium hat inzwischen 26 Sitzungen der Arbeitsgruppe abgehalten. Auf die Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden über den Kommunalen Schutzschirm am 20. Januar 2012 folgte die Verabschiedung am 14. Mai 2012 durch den Hessischen Landtag.
Bis zum 29. Juni 2012 fanden rund 40 Gespräche mit antragsberechtigten Kommunen im Hessischen Ministerium der Finanzen statt. Am Ende der Antragsfrist der 106 antragsberechtigten Kommunen stellten 102 Schutzschirmkommunen (rund 96 Prozent) einen Antrag auf Entschuldungs- und Zinsdiensthilfen, vier Kleinstädte entscheiden sich gegen eine Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm.
Von Juli 2012 bis heute wurden rund 100 Gespräche (inklusive Zweit- und Drittgesprächen) mit antragstellenden Kommunen im Hessischen Ministerium der Finanzen unter Beteiligung von Vertretern des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sowie der Regierungspräsidien geführt. Seit Oktober 2012 erfolgte der Versand von Vertragsentwürfen auf der Grundlage der von den Kommunen entwickelten Konsolidierungsprogramme, von denen mehr als die Hälfte als tragfähig eingestuft wurden.
Seit November fassen die Vertretungskörperschaften der Schutzschirmkommunen die Beschlüsse über die Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm. Bis Weihnachten sind in 45 Schutzschirmkommunen Beschlussfassungen zur Entscheidung über die Teilnahme terminiert. Am 17. November 2012 wurde der erste Konsolidierungsvertrag mit der Gemeinde Frielendorf unterzeichnet. Weitere Termine in ganz Hessen folgen im Dezember. In einer 1. Tranche werden die Darlehen ab Mitte Februar 2013 von der WIBank abgelöst.
Perspektiven
Für die Schutzschirmkommunen, die sich noch in der Schlussphase der Abstimmung ihres Konsolidierungsprogramms befinden, wird es zwei weitere Tranchen der Darlehensablösungen Mitte März und Mitte April 2013 geben. Die Beschlussfassung in der Vertretungskörperschaft muss spätestens bis zum 15. Februar 2013 erfolgen. Im Anschluss daran wird eine Bilanz über die Inanspruchnahme des Kommunalen Schutzschirms gezogen werden. Die Ablösung der kommunalen Altschulden durch die WIBank erfolgt ab Mitte Februar 2013 bis Ende 2016 in bis zu 47 Tranchen. Dabei wird das Ablösungsvolumen voraussichtlich im Jahr 2013 am größten sein.
Während der Laufzeit des Konsolidierungsvertrages wird die Schutzschirmkommune der Haushaltsaufsicht des Regierungspräsidiums unterstellt und hat diesem und dem Hessischen Ministerium der Finanzen regelmäßig über die erzielten Erfolge bei der Haushaltskonsolidierung zu berichten. Der Vertrag endet, wenn der Regierungspräsident auf Nachweis der Schutzschirmkommune bestandskräftig festgestellt hat, dass ihr Ergebnishaushalt und ihre Ergebnisrechnung im dritten aufeinanderfolgenden Jahr ausgeglichen waren.
Mit dem Abschluss der Haushaltskonsolidierung regelmäßig spätestens 2020 sollen die Schutzschirmkommunen die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit wiedererlangen. Dies bedeutet konkret einen regelmäßigen Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses im Ergebnishaushalt und in der Ergebnisrechnung. Das Erreichen des Haushaltsausgleiches im ordentlichen Ergebnis signalisiert, dass die Kommune im Haushalts- bzw. Rechnungsjahr (oder bezogen auf den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung und darüber hinaus) die Aufwendungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durch Erträge der laufenden Verwaltungstätigkeit (ohne die Veräußerung kommunalen Vermögens) decken kann.
„Der Kommunale Schutzschirm stellt auf diese Weise sicher, dass diese Kommunen in finanzieller Hinsicht nicht mehr auf Kosten kommender Generationen leben“, so der Finanzminister abschließend.  
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Hessischer Verdienstorden für Prof. Dr. Reinfried Pohl aus Marburg

Ministerpräsident Bouffier ehrt Reinfried Pohl. Foto: E.Blatt

Ministerpräsident Bouffier: „Sie stärken mit beispielhaftem Engagement unsere aktive Bürgergesellschaft und sind ein starker Teil Hessens“

Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hat heute dem Gründer und Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG), Prof. Dr. Reinfried Pohl, den Hessischen Verdienstorden überreicht. „Sie haben sich besonders um Ihre Heimatstadt Marburg aber auch für Hessen und Deutschland verdient gemacht. Ihr freiwilliger Einsatz für das Allgemeinwohl hat bleibende Spuren hinterlassen. Sie sind ein Unternehmer und ein Mäzen im besten Sinne und dafür sind wir Ihnen sehr dankbar“, erklärte der Ministerpräsident in seiner Laudatio im Rahmen einer Feierstunde in der Hessischen Staatskanzlei. „Sie stärken mit Ihrem beispielhaften Engagement unsere aktive Bürgergesellschaft und sind deshalb ein starker Teil Hessens“, betonte Bouffier. „Reinfried Pohl hat mit seinem Wirken als Mäzen immer seine Verbundenheit mit den Menschen in unserem Land unterstrichen – mit der heutigen Verleihung des Hessischen Verdienstordens drückt das Land Hessen seinen Dank und seine Wertschätzung für Sie aus“, so der Ministerpräsident.

Nach der Gründung der Deutschen Vermögensberatung 1975 und dem erfolgreichen Aufbau des Unternehmens hat sich Dr. Pohl mit ebenso großem Engagement der Gemeinnützigkeit verschrieben. Stiftungen nehmen aus diesem Grund im Wirken von Prof. Dr. Pohl einen besonderen Platz ein. 1997 gründete er die „Dr. Reinfried Pohl-Stiftung“ mit dem Zweck, die Philipps-Universität in Marburg, insbesondere die Fachbereiche Medizin und Rechtswissenschaften, zu fördern. Nachdem er 2009 seine erste Stiftungsprofessur für Kardioprävention im Fachbereich Medizin verlängerte, richtete Pohl im gleichen Jahr eine weitere Stiftungsprofessur für Molekulare Kardiologie ein. „Im Jahr 2008 legte er den Grundstock für den Bau des ‚Zentrums für medizinische Lehre‘ an der Universität, das 2011 fertiggestellt und vollständig aus Mitteln der Stiftung finanziert wurde“, betonte Bouffier. „Das Zentrum erlaubt, realitätsnahe Untersuchungsfälle zu simulieren. Somit haben die jährlich rund 2.000 Studierenden der Medizin eine erstklassige Möglichkeit, sich auf ihren späteren Beruf vorzubereiten.“

Zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat Dr. Reinfried Pohl darüber hinaus unter anderem für junge und werdende Mütter in der Wissenschaft eine Krippe für bis zu 60 Kinder in das Zentrum integriert. Dank der Zuwendungen konnte der Fachbereich Rechtswissenschaften in den vergangenen Jahren den Bestand der Bibliothek, insbesondere der bundesweit einmaligen Spezialbibliothek für Finanzdienstleistungsrecht, ausbauen und somit die Qualität der Ausbildung verbessern.

Ebenso fördert Prof. Dr. Reinfried Pohl die Forschungsaktivitäten der Abteilung Medizinische Onkologie am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen in Heidelberg, die erforscht, wie das körpereigene Immunsystem in der Krebstherapie genutzt werden kann.

Nach dem Tod seiner Frau gründete der heute 84-jährige 2009 die „Anneliese Pohl-Stiftung“, die sich für die Unterstützung von Krebskranken sowie die Förderung der Krebsforschung einsetzt. Die Stiftung eröffnete 2010 die „Anneliese-Pohl Psychosoziale Krebsberatungsstelle“ in Marburg, die in Zusammenarbeit mit der Hessischen Krebsgesellschaft eine kostenfreie Anlaufstelle für Krebspatienten und deren Angehörige unterhält. „Hilfesuchende finden hier Rat, ganz praktisch und unbürokratisch – und damit ganz im Sinne der Stiftung“, so Volker Bouffier, der auch das Stipendienprogramm der Stiftung für die Förderung von Habilitandinnen am Fachbereich Medizin der Marburger Universität hervorhob. Auch hier soll durch gezielte Förderung der Antragsstellerinnen diesen die Möglichkeit eröffnet werden, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren und so den Anteil von Wissenschaftlerinnen in leitenden Positionen an Hochschulen und in der Forschung erhöht werden.

Prof. Dr. Reinfried Pohl hat mit großem Fleiß, Engagement und Umsicht sein Unternehmen zum größten Finanzvertrieb in Deutschland auf- und ausgebaut. Sein Unternehmen berät Kunden zu wichtigen staatlichen Vorsorgemaßnahmen und beschäftigt so 37.000 Mitarbeiter. „Der Unternehmer Dr. Reinfried Pohl gibt nicht nur 37.000 Menschen und deren Familien Arbeit beziehungsweise Auskommen, sondern er lebt auch in vorbildlicher Weise die soziale Rolle eines erfolgreichen Unternehmers vor und ist somit auch Vorbild in unserer Gesellschaft“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier.

Eine besondere Rolle im Engagement von Prof. Dr. Reinfried Pohl spielt auch seine Heimatstadt Marburg. Mit dem Neubau des Firmensitzes der Deutschen Vermögensberatung Holding geht eine Aufwertung des Stadtteils Nordstadt einher. Eine Fußgängerbrücke über die Lahn wurde bereits gebaut und der Stadt geschenkt; ebenso wurde das Kongresszentrum errichtet und eine neue Uferpromenade an der Lahn erschlossen.

Prof. Dr. Reinfried Pohl stammt ursprünglich aus Zwickau/Sudetenland. Nach seiner Flucht studierte Pohl Rechtwissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und promivierte auch in diesem Fachbereich. Nach Tätigkeiten für verschiedene Versicherungsgesellschaften gründete er 1975 die Deutsche Vermögensberatung AG, deren Alleinvorstand und späterer Vorsitzender des Vorstands er seit mehr als drei Jahrzehnten ist.

„Prof. Dr. Pohl repräsentiert das Unternehmer und Mäzenatentum in vorbildlicher Weise, denn er verlangt für seinen freiwilligen Einsatz keine Gegenleistung. Ich hoffe sehr, dass er sein Engagement für Marburg und für seine Heimat fortsetzt. Es freut mich, dass ich Sie heute mit dem Hessischen Verdienstorden auszeichnen darf“, so Ministerpräsident Bouffier abschließend.

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Neuerungen 2013: Wahlfreiheit am Gymnasium, U3-Ausbau, neue Hochschule

Regierungssprecher Michael Bußer: „Weichen für neues Jahr sind gestellt“

„Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 an den Gymnasien, ein Doppelhaushalt 2013/2014 mit klarem Kurs auf einen schuldenfreien Landeshaushalt, Ausbau der U3-Betreuungsangebote und eine neue hessische Hochschule Geisenheim sind einige politische Schwerpunkte der Hessischen Landesregierung für das Jahr 2013“, erklärte der Sprecher der Landesregierung, Staatssekretär Michael Bußer. Die Weichen für das neue Jahr seien gestellt. Zudem sei die Einrichtung eines weiteren Hauses des Jugendrechts in Frankfurt geplant.

Der Hessische Landtag hat für die Jahre 2013/2014 einen Doppelhaushalt verabschiedet. „Das Land setzt den konsequenten Abbau der Nettoneuverschuldung fort und investiert in wichtige Zukunftsthemen wie Bildung, Hochschulen, Familien, innere Sicherheit und Infrastruktur“, erläuterte der Staatssekretär. Dies sei nur erreicht worden, weil an anderer Stelle strukturelle Verbesserungen, wie beispielsweise die Anhebung der Grunderwerbssteuer sowie der geplante Stellenabbau in der Landesverwaltung, umgesetzt würden. Die eingeleitete Reform des Kommunalen Finanzausgleichs wird den ländlichen Raum stärken und die Wirkungen des demografischen Wandels abfedern. „Zusammen mit dem Kommunalen Schutzschirm sorgt das Land dafür, die kommunalen Haushalte auf eine tragfähige Grundlage zu stellen“, so Bußer.

Wahlfreiheit zwischen G8 und G9
Ab dem Schuljahr 2013/2014 können auch Gymnasien – wie bereits seit 2008 die Gymnasialzweige der kooperativen Gesamtschulen – zwischen der fünfjährigen und der sechsjährigen Dauer der Mittelstufe wählen. Das Antragsverfahren zum Wechsel von G8 nach G9 kann von Schulen, die diese Möglichkeit wahrnehmen wollen, eingeleitet werden; mit der Verabschiedung des Gesetzes im Dezember 2012 sind die rechtlichen Grundlagen dafür gelegt. Die Schulgemeinde muss sich mit einer Zweidrittelmehrheit für den Wechsel entscheiden.

Hessen hält bereits jetzt für 31,8 Prozent der Kinder unter drei Jahren (U3) einen Betreuungsplatz vor. „Um den Versorgungsgrad von 35 Prozent für den Rechtsanspruch zum 1. August 2013 zu erreichen, stehen für 2013 100 Millionen Euro aus dem Landesinvestitionsprogramm für den U3-Ausbau zur Verfügung“, sagte der Regierungssprecher. Das Landesinvestitionsprogramm speist sich zu rund 55 Millionen Euro aus Landesmitteln und zu rund 44 Millionen Euro aus Bundesmitteln.

Die Hochschule Geisenheim entsteht zum 1. Januar 2013 durch die Zusammenführung der Forschungsanstalt Geisenheim und des Fachbereichs Geisenheim der Hochschule RheinMain in eine eigenständige Hochschule. „Hessen gründet damit erstmals seit Jahrzehnten nicht nur eine neue, sondern eine Hochschule neuen Typs in staatlicher Trägerschaft“, sagte der Staatssekretär. Für die Angehörigen der neuen Hochschule Geisenheim hieße das vor allem, dass künftig Lehre und Forschung nicht nur örtlich, sondern auch organisatorisch zusammengeführt werden.

„Europäische Geschichte war stets von Kriegen geprägt. Die Europäische Union ist heute ein Friedens- und Jahrhundertprojekt“, sagte der Staatssekretär. Daher engagiere sich die Hessische Landesregierung – unter Federführung des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa – mit dem ‚Europadialog Hessen‘ für den Zusammenhalt in der Europäischen Union.

Weitere Änderungen in Kürze:

Islamischer Religionsunterricht auf dem Weg
Mit dem Schuljahr 2013/2014 beginnt die Einführung bekenntnisorientierten Religionsunterrichts an zunächst 25 hessischen Grundschulen. In DITIB Landesverband Hessen e. V. und Ahmadiyya Muslim Jamaat in der Bundesrepublik Deutschland e.V. hat das Land zwei geeignete Partner gefunden, mit denen es bei der Durchführung des Unterrichts kooperieren wird. Der Religionsunterricht wird von Lehrkräften im Staatsdienst und nach staatlichen Lehrplänen erteilt werden, die aber mit den Grundsätzen der beiden Religionsgemeinschaften übereinstimmen.

Hessen strafft die Struktur der BildungsverwaltungMit der Errichtung des Landesschulamtes zum 1. Januar 2013 sind alle Behörden der hessischen Bildungsverwaltung in einem einheitlichen Amt gebündelt worden. Damit wurde einerseits die Möglichkeit erweitert, überregionale Verwaltungsaufgaben zusammenzuführen, andererseits aber sind die bisherigen Standorte in der Fläche beibehalten worden. So ist eine ortsnahe Aufsicht und Unterstützung der Schulen gewährleistet. Ausgangspunkt der Reform war das zentrale schulpolitische Anliegen, die Eigenverantwortlichkeit aller Schulen zu stärken.

Hessisches AltenpflegegesetzDie Landesregierung entwickelt die Ausbildungsmöglichkeiten zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer weiter und begegnet so aktiv dem Fachkräftebedarf im Pflegesektor. Die Änderungen des Hessischen Altenpflegegesetzes, die 2013 in Kraft treten, sorgen dafür, dass die Altenpflege und die Altenpflegeberufe weiter gestärkt werden und sicher für die Zukunft aufgestellt sind. Die Landesregierung setzt dabei nicht nur auf die Sicherstellung der Erstausbildung, sondern auch auf die Optimierung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Mit den Änderungen am Hessischen Altenpflegegesetz wird Menschen aus Drittstaaten die Möglichkeit eingeräumt, bei einer Altenpflegehilfeausbildung ihre Berufserfahrungen anerkennen zu lassen. Zudem haben sie künftig die Möglichkeit, zwischen einer Anpassungsmaßnahme, wie einem Lehrgang, und einer Eignungsprüfung zu wählen.

Abschaffung der PraxisgebührAb 1. Januar 2013 müssen auch die hessischen Bürgerinnen und Bürger keine Praxisgebühr mehr bezahlen, wenn sie einen Arzt aufsuchen. Die Hessische Landesregierung hatte sich für die Abschaffung der Gebühr eingesetzt. Das ist eine unkomplizierte und sozial gerechte Lösung für alle Versicherten und entlastet Ärztinnen und Ärzte.

Neue Rahmenbedingungen für die Niederlassung von Ärzten
Mit Jahresbeginn wird eine kleinräumigere Planung von Arztsitzen möglich sein. Damit werden die aus den 1990er Jahren stammenden Rahmenbedingungen für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten und für die Verteilung der Arztsitze in einer Region modernisiert und bedarfsgerecht angepasst. Die neue Bedarfsplanungs-Richtlinie wird nicht nur kleinräumigere Planungsbereiche und neue Kennziffern für den Bedarf an Arztsitzen schaffen. Künftig kann bei der Erstellung des neuen Bedarfsplans durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in Hessen von den Bundesvorgaben abgewichen werden.

DienstrechtsmodernisierungsgesetzMit dem im Dezember 2012 in den Landtag eingebrachten Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz wird 2013 die Reform des hessischen Dienstrechts abgeschlossen und die Weiche für einen modernen und zukunftsfähigen öffentlichen Dienst in Hessen gestellt. Nachdem der Bund nicht mehr die Gesetzgebungskompetenz für das Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamtinnen und Beamten hat, ist insoweit der Weg frei für ein eigenständiges Hessisches Dienstrecht. Das Gesetz fasst daher das Hessische Beamtengesetz insbesondere unter Umgestaltung des Laufbahnrechts neu. Bei der Neugestaltung des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes ist die Mitnahmemöglichkeit von Versorgungsanwartschaften bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft hervorzuheben.

Kosten für Straßensanierung können neu umgelegt werdenAm 1. Januar 2013 tritt das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben und des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Kraft. Mit der KAG-Novelle wird den Gemeinden ermöglicht, durch Satzungsrecht für die Sanierung ihrer Straßen wiederkehrende Beiträge festzulegen. Damit besteht für die Gemeinden die Alternative, die Kosten einer Straßensanierung nicht nur auf die Eigentümer der Anliegergrundstücke umzulegen, sondern stattdessen die Beitragshöhe durch eine Kostenverteilung auf ein größeres Abrechnungsgebiet, etwa einen Ortsteil, abzufedern.

Öffentliches Archivgut für jedermann Mit dem am 1. Januar 2013 in Kraft tretenden Gesetz zur Neuregelung des Archivwesens und des Pflichtexemplarrechts wird das Archivrecht in Hessen modernisiert und die Abgabe von Pflichtexemplaren von Druckwerken auf digitale Publikationen erweitert. Kern des Gesetzes ist eine Organisationsreform der Staatsarchive. Die neue Struktur sieht vor, standortübergreifende Aufgaben in einem Hessischen Landesarchiv zu bündeln. Ziel ist eine effiziente Archivverwaltung mit landesweit einheitlicher Ausgestaltung zentraler archivfachlicher Aufgaben und Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. Das Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden und die Staatsarchive in Darmstadt und Marburg nehmen standortbezogene Aufgaben weiterhin eigenständig wahr. Darüber hinaus werden die für die bundesweite Ausbildung von Archivaren zuständige Archivschule Marburg und das Hessische Landesamt für geschichtliche Landeskunde als Kooperationspartner des Landesarchivs auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Weitere Regelungen betreffen die Fortentwicklung des Archivrechts aufgrund des technischen Wandels in der Schriftgutverwaltung sowie die Archivierung und Nutzung des Archivgutes. Im Interesse einer bürgerfreundlichen Archivverwaltung sieht die Neuregelung ein Recht auf Nutzung des öffentlichen Archivgutes für jedermann vor, ohne dass dafür ein berechtigtes Interesse dargelegt werden muss.

Berufsfachschulbesuch kann auf Ausbildungszeit angerechnet werdenMit der Verordnung über die Anrechnung des Besuchs einer Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in Ausbildungsberufen wird es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen den erfolgreichen Besuch einer Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit anzurechnen und diese damit zu verkürzen. Eine Anrechnung ist bis zu einem Jahr möglich. Die Verordnung schafft eine Anrechnungsmöglichkeit von beruflicher Vorbildung und trägt dazu bei, Ressourcen in der Berufsbildung zu schonen und die Ausbildungszeit insgesamt zu verkürzen und so schneller einen Berufsabschluss zu erlangen.

Neues WohnraumfördergesetzDas neue Wohnraumfördergesetz erweitert die Ziele der sozialen Wohnraumförderung (Eigentumsbildung sowie Bau und Modernisierung von Mietwohnungen) über die reine Versorgungsaufgabe hinaus auf die Anpassung des Wohnraums an die Erfordernisse des demografischen Wandels, die energetische Nachrüstung der Bestände sowie die Sicherung der städtebaulichen Funktion von Wohnquartieren. Priorität erhält die Eigentumsbildung.


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Justizminister Jörg-Uwe Hahn und Innenminister Boris Rhein: Aktionswochen Sicherheit und Recht erfolgreich beendet

28.12.2012 - Pressemitteilung
Innenminister Boris Rhein und Justizminister Jörg-Uwe Hahn ziehen eine positive Bilanz der Aktionswochen „Sicherheit und Recht“ der Hessischen Landesregierung. Alle Kabinettsmitglieder hatten in den vergangenen Wochen während ihrer Besuche vor Ort oder der auswärtigen Kabinettsitzung im Polizeipräsidium Frankfurt die Möglichkeit, sich ein eigenes Bild von der Arbeit unserer Polizei und Justiz zu machen. Sei es bei Kontrollen gegen Einbrecher, künftigen Fahndungsmethoden mittels Facebook oder der Ausbildung bei Justiz und Polizei.
„Hessen ist eines der sichersten Länder. Hohe Aufklärungsquoten und sinkende Kriminalitätszahlen sind der beste Gradmesser. Tausende Frauen und Männer setzen sich vorbildlich bei Justiz und Polizei dafür ein, dass sich alle Menschen in Hessen sicher fühlen können. Dafür steht diese Landesregierung“, erklärten der Justizminister und stellvertretende Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn und Innenminister Boris Rhein.
Sicher leben in Hessen: Das Zukunftsmodell bleibt der Polizist auf Streife
Auch in Zeiten neuer Bedrohungen und modernster Ermittlungsmethoden setzen wir auf eine sichtbare Polizeipräsenz vor Ort. Der Polizist auf Streife vermittelt Sicherheit, Vertrauen und Hilfsbereitschaft. „Die Polizei – Dein Freund und Helfer“ ist ein Zukunftsmotto. Der direkte menschliche Kontakt – gerade auch in einer immer älter werdenden Gesellschaft – erhöht die Sicherheit und wirkt auf potentielle Täter abschreckend.
„Wir setzen in Zukunft noch mehr Polizistinnen und Polizisten auf der Straße ein. Dabei müssen öffentliche Plätze, Bahnhöfe und Bushaltestellen, Angst- und Problemzonen im Blickpunkt stehen, vor allem aber auch Orte, die im Leben älterer Menschen und Familien mit Kindern eine große Rolle spielen“, erklärte der Innenminister.
Sicher leben in Hessen: Moderne Ausstattung und Verfolgung bleibt Zukunftsaufgabe
Die Polizei der Zukunft braucht neben hervorragend ausgebildetem Personal die modernste Ausstattung zur Verbrecherjagd. Die Polizei muss besser und moderner ausgestattet sein als Gewalttäter, Verbrecher und Kriminelle. Dazu gehören unter anderem ein Fuhrpark auf neuestem Stand, die jeweils aktuellen Ermittlungsmethoden, aber auch sämtliche Schutzmaßnahmen für die Sicherheit der Polizistinnen und Polizisten. Zudem sind unter Beachtung der rechtsstaatlichen Grundsätze auch die praxistauglichen Grundlagen und Gesetze für die Polizeiarbeit immer auf aktuellem Stand zu halten.
Sicher leben in Hessen: Für die Zukunft setzen wir noch stärker auf Prävention und Mitwirkung der MenschenNeben Polizisten auf Streife und einer modernen Ausstattung ist in Zukunft die Mitwirkung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger für mehr Sicherheit von entscheidender Bedeutung.
Innenminister Boris Rhein: „Dazu sind die Präventionsmaßnahmen vor Ort sowie landesweit mit möglichst vielen Partnern in Vereinen und Verbänden auszuweiten. Insbesondere an Schulen muss Gewaltprävention ein Schwerpunkt sein. Gerade auch Projekte für die Sicherheit älterer Menschen, die Verhinderung von Wohnungseinbrüchen oder Taschendiebstahl bleiben Herausforderungen für die Zukunft.“
Als „vorbildlich“ nannten Justizminister Jörg-Uwe Hahn den Landespräventionsrat, in dem Fachleute in zehn Arbeitsgruppen die Landesregierung beraten, wie Kriminalität am besten vermieden werden könne. So gelang es im Verbund mit dem Einzelhandel, die Zahl der Ladendiebstähle zu senken. Im Falle Häuslicher Gewalt kam die Erkenntnis, wer Frauen schützen will, muss auch dem schlagenden Ehemann helfen.
Innenminister Boris Rhein: „Wir brauchen auch die Hilfe der Bürger. Die Mitwirkung jedes Einzelnen kann von aktivem Engagement – zum Beispiel im Freiwilligen Polizeidienst – über Beteiligung an Präventionsprojekten bis hin zu schnellen Hinweisen an die Polizei oder Zivilcourage bei entstehenden Konflikten reichen.“
Sicher leben in Hessen: Den Herausforderungen durch Terror und Extremismus weiter offensiv begegnen Der Staat muss für die Sicherheit von Leib und Leben sowie die Sicherung der freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie sorgen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Gefahr vor terroristischen Anschlägen nicht nur real ist, sondern eine Vielzahl von Erscheinungsformen aufweist. Dieser Herausforderung muss sich der Staatauch in Zukunft stellen. Dazu zählen die Ausrüstung und Ausbildung der hessischen Sicherheitskräfte, ein moderner Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Maßnahmen zur Prävention und Objektsicherung sowie eine engmaschige Zusammenarbeit mit Bund, Ländern und internationalen Partnern. Zur Verteidigung der Demokratie vor Extremisten jedweder Art muss der Verfassungsschutz in Struktur und Personal den Herausforderungen der Zukunft angepasst sein.
Sicher leben in Hessen: Organisierte Kriminalität und Bandenwesen dürfen keine Zukunft haben
Eine weitere Bedrohung für die Bürgerinnen und Bürger sind international operierende Verbrecherorganisationen, Banden und verbrecherische Kartelle. Ihnen muss der Staat auch in Zukunft mit allen zur Verfügung stehenden Bekämpfungsmethoden entgegentreten. Beispielhaft ist die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität zu nennen.
„Hessen steht durch den Rhein-Main-Flughafen sowie seine verkehrsgeografisch zentrale Lage hier vor großen Herausforderungen. In Zukunft werden die Einstellung, die Ausbildung sowie die Zusammenarbeit mit hochspezialisierten Experten von wachsender Bedeutung sein. Durch eine enge Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden auf allen Ebenen ist es mein Ziel, die Organisierte Kriminalität zu verbannen“, so Innenminister Boris Rhein.
Justizminister Jörg-Uwe Hahn verweist auf die „Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität“, die am internationalen Finanzplatz Frankfurt ohne Ansehen der Person Recht und Gesetz durchsetzt. „Unsere Staatsanwälte haben kriminelle Machenschaften beim Handel mit Luftverschmutzungsrechten aufgedeckt und dabei bislang 600 Millionen Euro dem Staat gesichert. Erst vor wenigen Tagen wurden in diesem Zusammenhang eine Großbank in Frankfurt durchsucht und vier Haftbefehle vollstreckt.“
Sicher leben in Hessen: Zukunftsherausforderungen des Internets, des elektronischen Zahlungsverkehrs und der Cyberkriminalität konsequent begegnenDie Sicherheit im Internet, vor allem in Verbindung mit sensiblen Daten und Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs, gehören zu den größten Zukunftsherausforderungen einer zunehmend digitalisierten Welt. Die Sicherheitsgefahren betreffen insbesondere Kredit- und Bankkartenmissbräuche, Online-Banking oder aber die Manipulation von Geldautomaten. Dies betrifft daher letztlich breite Bevölkerungskreise, aber auch Gruppen wie kleine und mittelständische Unternehmen und damit das Rückgrat der hessischen Wirtschaft. Hier sind in Zukunft durch ein Zusammenspiel aller Beteiligten spezialisierte Bekämpfungsmethoden gezielt einzusetzen.
Innenminister Rhein: „Wir müssen die Bevölkerung stärker über die Vermeidung von Risiken informieren. Andererseits sind gezielte Hinweis von Betroffenen für eine effiziente Strafverfolgung unabdingbar.“
Sicher leben in Hessen: Wir machen Polizei und Staatsanwaltschaft zukunftsfest für den größten Tatort der Welt, das InternetHier wird kommuniziert, hier trifft man sich in sozialen Netzwerken. Hier werden Geschäfte getätigt und bezahlt. Hier werden Mitbürger leider auch betrogen. Die Hessische Polizei hat dieses Kriminalitätsfeld früh erkannt und Internet-Kommissare ausgebildet. Justizminister Jörg-Uwe Hahn: „Der Hessische Generalstaatsanwalt hat als erster in Deutschland eine Zentralstelle Internetkriminalität (ZIT) ins Leben gerufen, die schwierige Ermittlungen an sich zieht. Polizei und Staatsanwälte bringen Betrüger, Verbreiter von Kinderpornographie, Kinderschänder und Stalker vor Gericht.“
Sicher leben in Hessen: Wir wollen die elektronische Akte. Unser Ziel: das moderne, papierlose Gericht„Wir haben, was uns schwergefallen ist, zehn Gerichte geschlossen. Wir sind dabei den Empfehlungen des Landesrechnungshofes gefolgt, wonach Kleinst-Gerichte mit nur zwei Richtern nicht vernünftig und sparsam betrieben werden können. Sie können das breite Spektrum eines Amtsgerichts von Strafsachen über Zivilsachen bis hin zu Familiensachen kaum abdecken“, berichtet Justizminister Jörg-Uwe Hahn.
„Wir haben jetzt noch 41 Amtsgerichte, neun Landgerichte, ein Oberlandesgericht, fünf Verwaltungsgerichte, einen Verwaltungsgerichtshof, sieben Sozialgerichte und ein Landessozialgericht, sieben Arbeitsgerichte und ein Landesarbeitsgericht und ein Hessisches Finanzgericht. Diese 73 Gerichte“, so Justizminister Hahn, „ statten wir mit moderner Technik aus, damit hervorragend ausgebildete Richter den Bürgern rasch zu ihrem Recht verhelfen können. Die Papierakte war gestern. Als erste Gerichtsbarkeit in Deutschland nimmt die Hessische Sozialgerichtsbarkeit Online-Klagen an. Diese werden komplett elektronisch bearbeitet. Ein Novum in Deutschland. So arbeitet die hessische Justiz kostengünstig und effizient.“
Sicher leben in Hessen: Wir wollen Jugendkriminalität verhindern, mit mehr Häusern des Jugendrechts und pädagogischen Leitplanken wie Warnschuss-Arrest
„Jugendliche Straftäter einfach nur abzustrafen, zeigt wenig dauerhafte Wirkung. Wir haben Häuser des Jugendrechts organisiert, in denen Polizei, Staatsanwälte und städtische Sozialarbeiter unter einem Dach den Jugendlichen „behandeln“, der gerade straffällig geworden ist. Alle drei gemeinsam schauen sich die Welt an, in der er lebt, ob er Arbeit hat. Er wird auf den rechten Weg gebracht. Bei weiteren Straftaten und ungenügender Einsicht muss er mit einem Warnschuss-Arrest rechnen, einem Weckruf, der ihn zur Umkehr bewegen soll.“
„Wir wollen helfen, statt strafen“, sagt Justizminister Jörg-Uwe Hahn: „Wir wollen künftige Straftaten vermeiden. Eine vorausschauende Justiz macht Hessen sicherer.“
Sicher leben in Hessen: Wir schaffen eine Sicherungsverwahrung, die die Bürger vor Sexual- und Gewaltverbrechern schützt und die Rechte der Untergebrachten wahrt„Es gibt Straftäter, Gewalt- oder Sexualtäter, die nach Verbüßung ihrer Strafhaft noch immer als so gefährlich angesehen werden, dass sie, mit richterlichem Beschluss, in „Sicherungsverwahrung“ festgehalten werden. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Möglichkeit bestätigt, aber eng begrenzt“, berichtet Justizminister Jörg-Uwe Hahn: „Nach den Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts werden wir am Standort Schwalmstadt diese Straftäter so unterbringen, dass sich die Menschen in Hessen sicher fühlen können, dass aber auch die Rechte derer, die über ihre Strafzeit hinaus festgehalten werden, gewahrt sind.“
Positiv werteten Justizminister Jörg-Uwe Hahn und Innenminister Boris Rhein auch den Bürgerdialog der Landesregierung im Internet zu diesem Thema: „Wir haben auch den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern im Internet mit modernen Mittel geführt. Insgesamt haben fast 5.000 Menschen unsere neu eingerichtete Seite www.buergerdialog.hessen.de besucht, durchschnittlich 328 Internetnutzer pro Tag.
Die größte Resonanz hatten Fragen zur Sicherheit im ÖPNV und im öffentlichen Raum sowie Fragen zu den Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen. Jeder kann im Internet die Antworten der Landesregierung nachlesen. Insgesamt ein sehr erfreuliches Ergebnis, dass uns bestärkt, dieses Internet-Instrument weiter zu nutzen. Wir wollen damit eine Zukunftsdebatte führen – vor Ort und auch im Internet unter www.buergerdialog.hessen.de“.

                                                                   www.hessen.de
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„Allianz für Lärmschutz“ – Förderrichtlinien zur Verteilung der Regionalfondsmittel sind umgesetzt“

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02.01.2013 - Pressemitteilung
Weiterer Schritt hin zu einem besseren Schutz vor Fluglärm

Wirtschaftsminister Florian Rentsch: „Weiterer Schritt zum Schutz vor Fluglärm: Anwohner können Anträge auf Zuschüsse und Darlehen aus dem Regionalfonds ab dem 01.01.2013 beim Regierungspräsidium Darmstadt stellen“

„Ein weiterer Schritt hin zu einem besseren Schutz vor Fluglärm ist getan“, sagte der Hessische Wirtschaftsminister Florian Rentsch anlässlich der Umsetzung der Förderrichtlinien zum Regionalfondsgesetz. Die Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes und der nachhaltigen Kommunalentwicklung werden noch in diesem Jahr, am 31.12.2012, im Staatsanzeiger veröffentlicht und treten am 01.01.2013 in Kraft. „Damit hat die Hessische Landesregierung die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Anwohner im Umfeld des Flughafens zu Beginn des neuen Jahres Zuschüsse etwa für Schallschutzfenster oder den Einbau von Klimaanlagen beantragen können“, erklärte Minister Rentsch.

Am 29. Februar 2012 hatte die Landesregierung gemeinsam mit Akteuren der Luftverkehrswirtschaft zur Verbesserung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes die Einrichtung eines Regionalfonds beschlossen.
Für diesen Regionalfonds stellt das Land Hessen 100 Mio. Euro und die Fraport AG mind. 15 Mio. Euro zur Verfügung. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bietet für Eigentümer zinsvergünstigte Darlehensmittel in Höhe von 150 Mio. Euro.
Im Sommer dieses Jahres hatte das Land Hessen das Regionalfondsgesetz verabschiedet, das die rechtliche Grundlage zur Bereitstellung der Mittel schafft. Im Zeitraum von März bis Ende August hatte eine eigens eingerichtete Arbeitsgruppe des Forums Flughafen und Region (FFR) einen Vorschlag zur Verteilung der Fondsmittel ausgearbeitet. Diesen Vorschlag hat der Vorstand des FFR Ende August an die Hessische Landesregierung übergeben.

Grundlage des Erlasses der Förderrichtlinien ist der Vorschlag des FFR. „Wir haben die Empfehlung des FFR 1:1 umgesetzt. Dabei ist das Verfahren zur Verteilung der Zuschüsse so unbürokratisch wie möglich ausgestaltet“, machte Rentsch deutlich. So müssen die Bürger, anders als bei den bundesgesetzlichen Ansprüchen, nicht in Vorleistung treten, sondern erhalten zeitnah finanzielle Mittel für die Durchführung von Schallschutzmaßnahmen.

Ein Kernpunkt der Richtlinien ist das vorzeitige Erfüllen der bundesgesetzlichen Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen für Maßnahmen des baulichen Schallschutzes, die nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm erst im Jahr 2016 zur Entstehung gelangen.
Abweichend vom Bundesgesetz erfüllt die Fraport AG diese bundesgesetzlichen Ansprüche bereits ab dem 01.01.2013.
Zum anderen werden mit den Fondsmitteln Zuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen gewährt, damit die Bürger im Umfeld der Verkehrsflughafens Frankfurt, zusätzlich zu den gesetzlichen Ansprüchen, baulichen Schallschutz einbauen oder aufwerten können.

Die Richtlinien sehen, wie auch der Vorschlag des FFR, für die Verteilung der Mittel drei Säulen vor:

1. Zuschüsse in Höhe von bis zu 4.350 Euro und Darlehen in Höhe von bis zu 8.500 Euro an Eigentümer von selbstgenutztem und zur Vermietung bestimmten Wohnraum für zusätzliche Maßnahmen des baulichen Schallschutzes und zur Verbesserung des Raumklimas.
Außerdem können zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 36.000 Euro für Nebenkosten aus dem Verkauf und dem gleichzeitigen Neuerwerb einer Immobilie beantragt werden.

2. Zuschüsse an Schulen und Kindertageseinrichtungen in der Tagschutzzone 1 des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main für zusätzliche Maßnahmen des baulichen Schallschutzes und der Verbesserung des Raumklimas.

3. Zuschüsse an Gemeinden zur nachhaltigen Kommunalentwicklung. Diese Fördermittel sollen insbesondere für eine Verbesserung der Sozial- und Bildungsinfrastruktur eingesetzt werden.

Das Fördergebiet für die Eigentümer von Wohnraum richtet sich nach der Empfehlung des FFR. Es setzt sich zusammen aus der Umhüllenden der Tagschutzzone 1 des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Frankfurt und einem Nachtschutzgebiet, berechnet nach der 100:100 Regelung. Gefördert werden können damit ca. 17.000 Haushalte.

Anträge auf Förderung nach dem Regionalfonds können ab dem 01.01.2013 bei dem Regierungspräsidium Darmstadt gestellt werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt informiert auf der folgenden Internetseite über Hintergrundinformationen sowie Fragestellungen wie: Wer ist antragsberechtigt? Wie ist das Antragsverfahren ausgestaltet?: www.rp-darmstadt.de

Folgende Schulen und Kindertageseinrichtungen sind förderfähig:


Antragsberechtigte Einrichtung Adresse Maximalzuschusshöhe
Paul-Maar-Schule Werner-von-Siemens-Straße 20,  1.226.800
65439 Flörsheim am Main
Städtische Kindertagesstätte Villa Kunterbunt Adam-Opel-Straße 1, 466.400
65439 Flörsheim am Main
Kindertagesstätte Sonnengarten Im Brückenfeld 3, 466.400
65439 Flörsheim am Main
Kindertagesstätte V Heidelberger Straße 2, 629.700
64546 Mörfelden-Waldorf
Grundschule Nauheim Schulstraße 8-12, 1.571.900
64569 Nauheim
Kindertagesstätte Ochsengrund Emil-v.-Behring-Straße 14, 629.700
64569 Nauheim
Kindertagesstätte Schwanenstraße Schwanenstraße 15, 279.900
64569 Nauheim
Schulkindbetreuung der Gemeinde Nauheim Schulstraße 8, 279.900
64569 Nauheim
Städt. Kindertagesstätte Neu-Isenburg Kurt-Schumacher-Straße 6,  466.400
63263 Neu-Isenburg
Kindertagesstätte Kaleidoskop e.V. Zeppelinstraße 10, 401.200
63263 Neu-Isenburg
Toddlers Plus English Daycare e.V. Alicestraße 6, 209.900
63263 Neu-Isenburg
Krabbelstube des Mutter-Kind-Café e.V. Gartenstraße 32, 56.000
63263 Neu-Isenburg
Pestalozzischule Niddastraße 19, 3.139.200
65479 Raunheim
Städt. Kindertagesstätte Raunheim „Regenbogen“ Ringstraße 109, 466.400
65475 Raunheim
Kindergarten „Schatzkiste“ Hermann-Löns-Straße 12, 349.900
65475 Raunheim
Ev. Martin-Luther-Kindergarten Wilhelm-Leuschner-Straße 12, 307.900
65479 Raunheim
Kindertagesstätte der Ev. Philipp-Melanchton-Gemeinde Aussiger Straße 19,  233.200
65479 Raunheim
Städt. Kita Raunheim „Sterntaucher“ Oderstraße 73, 466.400
65475 Raunheim
Krabbelstube Kolibris e.V. Moselstraße 1a, 56.000
65479 Raunheim
Städt. Kindertagesstätte „Drachenland“ Pfarrer-Heyer-Weg 10, 466.400
65479 Raunheim
Krippe Raunheim Ringstraße 107, 186.600
65479 Raunheim
Städt. Kindertagesstätte Rüsselsheim Godesberger Straße 30, 466.400
65428 Rüsselsheim
Städt. Kindertagesstätte Frankfurter Straße 80, 307.900
65428 Rüsselsheim
Integrative Kindertagesstätte der WfB Elsa-Brandström-Allee 15, 293.900
65428 Rüsselsheim
Goetheschule Berliner Platz 23, 825.600
65428 Rüsselsheim

Zuschüsse im Rahmen der nachhaltigen Kommunalentwicklung werden an die folgenden Gemeinden gewährt:


 


Antragsberechtigte Gemeinde Maximalzuschusshöhe
Bischofsheim 1.286.700
Büttelborn 1.110.900
Flörsheim am Main 1.273.400
Ginsheim-Gustavsburg          810.000 
Mörfelden-Walldorf 1.112.700
Nauheim 1.036.600
Neu-Isenburg 2.541.800
Offenbach am Main 8.909.400
Raunheim 1.478.100
Rüsselsheim 2.749.500
Trebur          650.500 
Weiterstadt          790.400 
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Kamis, 03 Januari 2013

Tanztheater


»Tanztheater ist provokant, intelligent, reflektiert, politisch, experimentell, intermedial. Bild- und wortgewaltig versteht seine Kunst es, uns Körper zu zeigen, die wir alltäglich kaum noch zu bewohnen verstehen, längst nicht mehr besitzen und doch mit ihnen die Welt zu begreifen suchen. Was der Zeitgenössische Tanz ästhetisch auf den Ebenen der Produktion, Reflektion, Rezeption und Wissensproduktion erreicht hat, ist enorm.« (Sabine Huschka, Ein Kulturoptimistischer Entwurf, Theatermagazin 29)

Liebe Tanztheaterfreunde, liebes Publikum,
seit August 2006 hat die Tanztheaterkompanie des Staatstheaters Kassel mit zahlreichen Uraufführungen ein breites Repertoire des Zeitgenössischen Tanztheaters erarbeitet. Zeitgenössischer Tanz muss sich als Kunstsparte immer wieder neu erfinden und provoziert dabei das Hinterfragen von Aufführungstraditionen und Konventionen, was zu neuen Formen der Produktion und Präsentation führen kann. Das physisch sowie intellektuell Mögliche soll gewagt werden, um relevante Fragen an die Gesellschaft und an das menschliche Sein am performativen Ort zu verhandeln.
Die Tanztheaterkompanie des Staatstheaters Kassel setzt sich aus elf festen Tänzerpositionen und immer wieder zahlreichen internationalen Gästen zusammen. Unterstützt wird Tanzdirektor Johannes Wieland in seiner Arbeit von dem Proben- und Trainingsleiter Michael Langeneckert sowie von Tanztheaterdramaturg und Produktionsleiter Thorsten Teubl. Regelmäßig arbeitet die Kompanie auch spartenübergreifend innerhalb des Hauses und mit anderen künstlerischen Partnern außerhalb des Staatstheaters zusammen. Die Kompanie ist regelmäßig zu Gastspielen im In- und Ausland eingeladen, wie bspw. am DTW (Dance Theater Workshop New York, den Festivals für Zeitgenössischen Tanz in Kaunas (Litauen), dem ZKM Karlsruhe sowie in Polen in Warschau, Danzig und Poznan.
Freuen Sie sich auf eine spannende Tanztheaterspielzeit, auf inspirierende und aufwühlende Tanztheaterabende mit unterschiedlichen choreografischen Handschriften.
Seien Sie herzlich willkommen!
 Ihr Johannes Wieland und Thorsten Teubl

                                                                             http://www.staatstheater-kassel.de
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Weihnachtsaktion der Familienkarte Hessen


Adventsteaser
Liebe hessische Familien,
auch in diesem Jahr hatte sich das Team der Familienkarte Hessen für die Weihnachtszeit für Sie, die Familienkarteninhaber, etwas ganz Besonderes ausgedacht.

Vom 01.12. bis 24.12.2012 konnten Sie in den Geschenkpaketen unter dem Weihnachtsbaum, im Christbaumschmuck sowie in den Sternen am Weihnachtshimmel besondere Weihnachtsaktionen finden. Attraktive Vergünstigungen unserer Partner oder spannende Gewinnspiele, bei denen Sie neben besonderen Gutscheinen auch Treffen mit Ministerinnen und Ministern der Hessischen Landesregierung gewinnen konnten, versüßten Ihnen die Adventszeit.

Einige Angebote sind auch über den 24. Dezember 2012 hinaus gültig. Eine Auflistung dieser Angebote finden Sie hier.
Das Team der Familienkarte Hessen wünscht Ihnen und Ihrer Familie einen guten Start ins neue Jahr!

Familienfest der Familienkarte Hessen bei der Adam Opel AG in RüsselsheimMinisterpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Stefan Grüttner: „Familien vermitteln Kindern viele wichtige Werte – Familien zu stärken ist zentrales Anliegen der Hessischen Landesregierung“

Unter dem Motto „Industriekultur“ fand am Samstag, den 11. August 2012, bereits zum dritten Mal das Familienfest der Familienkarte Hessen statt. Über 300 der inzwischen mehr als 116.000 bei der Familienkarte Hessen angemeldeten Familien waren per Zufallsgenerator aus über 12.400 Bewerberinnen und Bewerbern ausgewählt und zum Familienfest, diesmal bei der Adam Opel AG in Rüsselsheim, eingeladen worden.

Erstmalig waren in diesem Jahr auch die Großeltern der Familien mit dabei. Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner betonten die Notwendigkeit einer nachhaltigen und aktivierenden Familienpolitik, deren Umsetzung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. „Wer im Alltag mit stets neuen Herausforderungen konfrontiert ist, hat sich eine Auszeit im Kreise der Liebsten verdient“, erklärte der Ministerpräsident. „Die Familienkarte Hessen ist ein Dankeschön an die Mütter und Väter in unserem Land und hat sich in den letzten zwei Jahren zu einem wahren Erfolgsprogramm entwickelt. Wir wollen damit den hessischen Familien unsere Wertschätzung ausdrücken. Die große Nachfrage zeigt, dass Jung und Alt das vielseitige Angebot schätzen. Ich lade alle Eltern in unserem Land ein, mitzumachen, um gemeinsam mit ihren Kindern von der Familienkarte Hessen zu profitieren“, so Bouffier.
Sozialminister Grüttner zeigte sich erfreut über die große Resonanz für die Familienkarte Hessen und das Familienfest. Bereits über 116.000 Familien hätten sich für die Familienkarte entschieden. „Das ist eine ausgesprochen positive Bilanz seit der Einführung der Familienkarte Hessen im September 2010.“ Ganz besonders freue er sich zudem, dass in diesem Jahr auch zahlreiche Großeltern der Einladung zum Familienfest gefolgt seien. „Denn oft sind es gerade sie, die die Familie maßgeblich mit unterstützen. Sei es durch Hilfe bei der Betreuung, bei den Hausaufgaben oder vielem mehr“, lobte Grüttner. Das sahen auch die rund 1.500 Mütter, Väter, Omas und Opas mit ihren Kindern und Enkelkindern ebenso, die bei sommerlichem Wetter nach Rüsselsheim gekommen waren, um bei guter Musik und zahlreichen Spielen zu feiern.
                                                                                              http://www.familienkarte.hessen.de
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