02.01.2013 - Pressemitteilung
Weiterer Schritt hin zu einem besseren Schutz vor Fluglärm
Wirtschaftsminister Florian Rentsch: „Weiterer Schritt zum Schutz vor Fluglärm: Anwohner können Anträge auf Zuschüsse und Darlehen aus dem Regionalfonds ab dem 01.01.2013 beim Regierungspräsidium Darmstadt stellen“
„Ein weiterer Schritt hin zu einem besseren Schutz vor Fluglärm ist getan“, sagte der Hessische Wirtschaftsminister Florian Rentsch anlässlich der Umsetzung der Förderrichtlinien zum Regionalfondsgesetz. Die Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes und der nachhaltigen Kommunalentwicklung werden noch in diesem Jahr, am 31.12.2012, im Staatsanzeiger veröffentlicht und treten am 01.01.2013 in Kraft. „Damit hat die Hessische Landesregierung die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Anwohner im Umfeld des Flughafens zu Beginn des neuen Jahres Zuschüsse etwa für Schallschutzfenster oder den Einbau von Klimaanlagen beantragen können“, erklärte Minister Rentsch.
Am 29. Februar 2012 hatte die Landesregierung gemeinsam mit Akteuren der Luftverkehrswirtschaft zur Verbesserung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes die Einrichtung eines Regionalfonds beschlossen.
Für diesen Regionalfonds stellt das Land Hessen 100 Mio. Euro und die Fraport AG mind. 15 Mio. Euro zur Verfügung. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bietet für Eigentümer zinsvergünstigte Darlehensmittel in Höhe von 150 Mio. Euro.
Im Sommer dieses Jahres hatte das Land Hessen das Regionalfondsgesetz verabschiedet, das die rechtliche Grundlage zur Bereitstellung der Mittel schafft. Im Zeitraum von März bis Ende August hatte eine eigens eingerichtete Arbeitsgruppe des Forums Flughafen und Region (FFR) einen Vorschlag zur Verteilung der Fondsmittel ausgearbeitet. Diesen Vorschlag hat der Vorstand des FFR Ende August an die Hessische Landesregierung übergeben.
Grundlage des Erlasses der Förderrichtlinien ist der Vorschlag des FFR. „Wir haben die Empfehlung des FFR 1:1 umgesetzt. Dabei ist das Verfahren zur Verteilung der Zuschüsse so unbürokratisch wie möglich ausgestaltet“, machte Rentsch deutlich. So müssen die Bürger, anders als bei den bundesgesetzlichen Ansprüchen, nicht in Vorleistung treten, sondern erhalten zeitnah finanzielle Mittel für die Durchführung von Schallschutzmaßnahmen.
Ein Kernpunkt der Richtlinien ist das vorzeitige Erfüllen der bundesgesetzlichen Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen für Maßnahmen des baulichen Schallschutzes, die nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm erst im Jahr 2016 zur Entstehung gelangen.
Abweichend vom Bundesgesetz erfüllt die Fraport AG diese bundesgesetzlichen Ansprüche bereits ab dem 01.01.2013.
Zum anderen werden mit den Fondsmitteln Zuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen gewährt, damit die Bürger im Umfeld der Verkehrsflughafens Frankfurt, zusätzlich zu den gesetzlichen Ansprüchen, baulichen Schallschutz einbauen oder aufwerten können.
Die Richtlinien sehen, wie auch der Vorschlag des FFR, für die Verteilung der Mittel drei Säulen vor:
1. Zuschüsse in Höhe von bis zu 4.350 Euro und Darlehen in Höhe von bis zu 8.500 Euro an Eigentümer von selbstgenutztem und zur Vermietung bestimmten Wohnraum für zusätzliche Maßnahmen des baulichen Schallschutzes und zur Verbesserung des Raumklimas.
Außerdem können zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 36.000 Euro für Nebenkosten aus dem Verkauf und dem gleichzeitigen Neuerwerb einer Immobilie beantragt werden.
2. Zuschüsse an Schulen und Kindertageseinrichtungen in der Tagschutzzone 1 des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main für zusätzliche Maßnahmen des baulichen Schallschutzes und der Verbesserung des Raumklimas.
3. Zuschüsse an Gemeinden zur nachhaltigen Kommunalentwicklung. Diese Fördermittel sollen insbesondere für eine Verbesserung der Sozial- und Bildungsinfrastruktur eingesetzt werden.
Das Fördergebiet für die Eigentümer von Wohnraum richtet sich nach der Empfehlung des FFR. Es setzt sich zusammen aus der Umhüllenden der Tagschutzzone 1 des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Frankfurt und einem Nachtschutzgebiet, berechnet nach der 100:100 Regelung. Gefördert werden können damit ca. 17.000 Haushalte.
Anträge auf Förderung nach dem Regionalfonds können ab dem 01.01.2013 bei dem Regierungspräsidium Darmstadt gestellt werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt informiert auf der folgenden Internetseite über Hintergrundinformationen sowie Fragestellungen wie: Wer ist antragsberechtigt? Wie ist das Antragsverfahren ausgestaltet?: www.rp-darmstadt.de
Folgende Schulen und Kindertageseinrichtungen sind förderfähig:
| Antragsberechtigte Einrichtung | Adresse | Maximalzuschusshöhe |
| Paul-Maar-Schule | Werner-von-Siemens-Straße 20, | 1.226.800 |
| 65439 Flörsheim am Main | ||
| Städtische Kindertagesstätte Villa Kunterbunt | Adam-Opel-Straße 1, | 466.400 |
| 65439 Flörsheim am Main | ||
| Kindertagesstätte Sonnengarten | Im Brückenfeld 3, | 466.400 |
| 65439 Flörsheim am Main | ||
| Kindertagesstätte V | Heidelberger Straße 2, | 629.700 |
| 64546 Mörfelden-Waldorf | ||
| Grundschule Nauheim | Schulstraße 8-12, | 1.571.900 |
| 64569 Nauheim | ||
| Kindertagesstätte Ochsengrund | Emil-v.-Behring-Straße 14, | 629.700 |
| 64569 Nauheim | ||
| Kindertagesstätte Schwanenstraße | Schwanenstraße 15, | 279.900 |
| 64569 Nauheim | ||
| Schulkindbetreuung der Gemeinde Nauheim | Schulstraße 8, | 279.900 |
| 64569 Nauheim | ||
| Städt. Kindertagesstätte Neu-Isenburg | Kurt-Schumacher-Straße 6, | 466.400 |
| 63263 Neu-Isenburg | ||
| Kindertagesstätte Kaleidoskop e.V. | Zeppelinstraße 10, | 401.200 |
| 63263 Neu-Isenburg | ||
| Toddlers Plus English Daycare e.V. | Alicestraße 6, | 209.900 |
| 63263 Neu-Isenburg | ||
| Krabbelstube des Mutter-Kind-Café e.V. | Gartenstraße 32, | 56.000 |
| 63263 Neu-Isenburg | ||
| Pestalozzischule | Niddastraße 19, | 3.139.200 |
| 65479 Raunheim | ||
| Städt. Kindertagesstätte Raunheim „Regenbogen“ | Ringstraße 109, | 466.400 |
| 65475 Raunheim | ||
| Kindergarten „Schatzkiste“ | Hermann-Löns-Straße 12, | 349.900 |
| 65475 Raunheim | ||
| Ev. Martin-Luther-Kindergarten | Wilhelm-Leuschner-Straße 12, | 307.900 |
| 65479 Raunheim | ||
| Kindertagesstätte der Ev. Philipp-Melanchton-Gemeinde | Aussiger Straße 19, | 233.200 |
| 65479 Raunheim | ||
| Städt. Kita Raunheim „Sterntaucher“ | Oderstraße 73, | 466.400 |
| 65475 Raunheim | ||
| Krabbelstube Kolibris e.V. | Moselstraße 1a, | 56.000 |
| 65479 Raunheim | ||
| Städt. Kindertagesstätte „Drachenland“ | Pfarrer-Heyer-Weg 10, | 466.400 |
| 65479 Raunheim | ||
| Krippe Raunheim | Ringstraße 107, | 186.600 |
| 65479 Raunheim | ||
| Städt. Kindertagesstätte Rüsselsheim | Godesberger Straße 30, | 466.400 |
| 65428 Rüsselsheim | ||
| Städt. Kindertagesstätte | Frankfurter Straße 80, | 307.900 |
| 65428 Rüsselsheim | ||
| Integrative Kindertagesstätte der WfB | Elsa-Brandström-Allee 15, | 293.900 |
| 65428 Rüsselsheim | ||
| Goetheschule | Berliner Platz 23, | 825.600 |
| 65428 Rüsselsheim | ||
|
Zuschüsse im Rahmen der nachhaltigen Kommunalentwicklung werden an die folgenden Gemeinden gewährt: |
||
| Antragsberechtigte Gemeinde | Maximalzuschusshöhe | |
| Bischofsheim | 1.286.700 | |
| Büttelborn | 1.110.900 | |
| Flörsheim am Main | 1.273.400 | |
| Ginsheim-Gustavsburg | 810.000 | |
| Mörfelden-Walldorf | 1.112.700 | |
| Nauheim | 1.036.600 | |
| Neu-Isenburg | 2.541.800 | |
| Offenbach am Main | 8.909.400 | |
| Raunheim | 1.478.100 | |
| Rüsselsheim | 2.749.500 | |
| Trebur | 650.500 | |
| Weiterstadt | 790.400 |
0 komentar:
Posting Komentar