Selasa, 08 Januari 2013

„Allianz für Lärmschutz“ – Förderrichtlinien zur Verteilung der Regionalfondsmittel sind umgesetzt“

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02.01.2013 - Pressemitteilung
Weiterer Schritt hin zu einem besseren Schutz vor Fluglärm

Wirtschaftsminister Florian Rentsch: „Weiterer Schritt zum Schutz vor Fluglärm: Anwohner können Anträge auf Zuschüsse und Darlehen aus dem Regionalfonds ab dem 01.01.2013 beim Regierungspräsidium Darmstadt stellen“

„Ein weiterer Schritt hin zu einem besseren Schutz vor Fluglärm ist getan“, sagte der Hessische Wirtschaftsminister Florian Rentsch anlässlich der Umsetzung der Förderrichtlinien zum Regionalfondsgesetz. Die Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes und der nachhaltigen Kommunalentwicklung werden noch in diesem Jahr, am 31.12.2012, im Staatsanzeiger veröffentlicht und treten am 01.01.2013 in Kraft. „Damit hat die Hessische Landesregierung die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Anwohner im Umfeld des Flughafens zu Beginn des neuen Jahres Zuschüsse etwa für Schallschutzfenster oder den Einbau von Klimaanlagen beantragen können“, erklärte Minister Rentsch.

Am 29. Februar 2012 hatte die Landesregierung gemeinsam mit Akteuren der Luftverkehrswirtschaft zur Verbesserung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes die Einrichtung eines Regionalfonds beschlossen.
Für diesen Regionalfonds stellt das Land Hessen 100 Mio. Euro und die Fraport AG mind. 15 Mio. Euro zur Verfügung. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bietet für Eigentümer zinsvergünstigte Darlehensmittel in Höhe von 150 Mio. Euro.
Im Sommer dieses Jahres hatte das Land Hessen das Regionalfondsgesetz verabschiedet, das die rechtliche Grundlage zur Bereitstellung der Mittel schafft. Im Zeitraum von März bis Ende August hatte eine eigens eingerichtete Arbeitsgruppe des Forums Flughafen und Region (FFR) einen Vorschlag zur Verteilung der Fondsmittel ausgearbeitet. Diesen Vorschlag hat der Vorstand des FFR Ende August an die Hessische Landesregierung übergeben.

Grundlage des Erlasses der Förderrichtlinien ist der Vorschlag des FFR. „Wir haben die Empfehlung des FFR 1:1 umgesetzt. Dabei ist das Verfahren zur Verteilung der Zuschüsse so unbürokratisch wie möglich ausgestaltet“, machte Rentsch deutlich. So müssen die Bürger, anders als bei den bundesgesetzlichen Ansprüchen, nicht in Vorleistung treten, sondern erhalten zeitnah finanzielle Mittel für die Durchführung von Schallschutzmaßnahmen.

Ein Kernpunkt der Richtlinien ist das vorzeitige Erfüllen der bundesgesetzlichen Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen für Maßnahmen des baulichen Schallschutzes, die nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm erst im Jahr 2016 zur Entstehung gelangen.
Abweichend vom Bundesgesetz erfüllt die Fraport AG diese bundesgesetzlichen Ansprüche bereits ab dem 01.01.2013.
Zum anderen werden mit den Fondsmitteln Zuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen gewährt, damit die Bürger im Umfeld der Verkehrsflughafens Frankfurt, zusätzlich zu den gesetzlichen Ansprüchen, baulichen Schallschutz einbauen oder aufwerten können.

Die Richtlinien sehen, wie auch der Vorschlag des FFR, für die Verteilung der Mittel drei Säulen vor:

1. Zuschüsse in Höhe von bis zu 4.350 Euro und Darlehen in Höhe von bis zu 8.500 Euro an Eigentümer von selbstgenutztem und zur Vermietung bestimmten Wohnraum für zusätzliche Maßnahmen des baulichen Schallschutzes und zur Verbesserung des Raumklimas.
Außerdem können zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 36.000 Euro für Nebenkosten aus dem Verkauf und dem gleichzeitigen Neuerwerb einer Immobilie beantragt werden.

2. Zuschüsse an Schulen und Kindertageseinrichtungen in der Tagschutzzone 1 des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main für zusätzliche Maßnahmen des baulichen Schallschutzes und der Verbesserung des Raumklimas.

3. Zuschüsse an Gemeinden zur nachhaltigen Kommunalentwicklung. Diese Fördermittel sollen insbesondere für eine Verbesserung der Sozial- und Bildungsinfrastruktur eingesetzt werden.

Das Fördergebiet für die Eigentümer von Wohnraum richtet sich nach der Empfehlung des FFR. Es setzt sich zusammen aus der Umhüllenden der Tagschutzzone 1 des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Frankfurt und einem Nachtschutzgebiet, berechnet nach der 100:100 Regelung. Gefördert werden können damit ca. 17.000 Haushalte.

Anträge auf Förderung nach dem Regionalfonds können ab dem 01.01.2013 bei dem Regierungspräsidium Darmstadt gestellt werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt informiert auf der folgenden Internetseite über Hintergrundinformationen sowie Fragestellungen wie: Wer ist antragsberechtigt? Wie ist das Antragsverfahren ausgestaltet?: www.rp-darmstadt.de

Folgende Schulen und Kindertageseinrichtungen sind förderfähig:


Antragsberechtigte Einrichtung Adresse Maximalzuschusshöhe
Paul-Maar-Schule Werner-von-Siemens-Straße 20,  1.226.800
65439 Flörsheim am Main
Städtische Kindertagesstätte Villa Kunterbunt Adam-Opel-Straße 1, 466.400
65439 Flörsheim am Main
Kindertagesstätte Sonnengarten Im Brückenfeld 3, 466.400
65439 Flörsheim am Main
Kindertagesstätte V Heidelberger Straße 2, 629.700
64546 Mörfelden-Waldorf
Grundschule Nauheim Schulstraße 8-12, 1.571.900
64569 Nauheim
Kindertagesstätte Ochsengrund Emil-v.-Behring-Straße 14, 629.700
64569 Nauheim
Kindertagesstätte Schwanenstraße Schwanenstraße 15, 279.900
64569 Nauheim
Schulkindbetreuung der Gemeinde Nauheim Schulstraße 8, 279.900
64569 Nauheim
Städt. Kindertagesstätte Neu-Isenburg Kurt-Schumacher-Straße 6,  466.400
63263 Neu-Isenburg
Kindertagesstätte Kaleidoskop e.V. Zeppelinstraße 10, 401.200
63263 Neu-Isenburg
Toddlers Plus English Daycare e.V. Alicestraße 6, 209.900
63263 Neu-Isenburg
Krabbelstube des Mutter-Kind-Café e.V. Gartenstraße 32, 56.000
63263 Neu-Isenburg
Pestalozzischule Niddastraße 19, 3.139.200
65479 Raunheim
Städt. Kindertagesstätte Raunheim „Regenbogen“ Ringstraße 109, 466.400
65475 Raunheim
Kindergarten „Schatzkiste“ Hermann-Löns-Straße 12, 349.900
65475 Raunheim
Ev. Martin-Luther-Kindergarten Wilhelm-Leuschner-Straße 12, 307.900
65479 Raunheim
Kindertagesstätte der Ev. Philipp-Melanchton-Gemeinde Aussiger Straße 19,  233.200
65479 Raunheim
Städt. Kita Raunheim „Sterntaucher“ Oderstraße 73, 466.400
65475 Raunheim
Krabbelstube Kolibris e.V. Moselstraße 1a, 56.000
65479 Raunheim
Städt. Kindertagesstätte „Drachenland“ Pfarrer-Heyer-Weg 10, 466.400
65479 Raunheim
Krippe Raunheim Ringstraße 107, 186.600
65479 Raunheim
Städt. Kindertagesstätte Rüsselsheim Godesberger Straße 30, 466.400
65428 Rüsselsheim
Städt. Kindertagesstätte Frankfurter Straße 80, 307.900
65428 Rüsselsheim
Integrative Kindertagesstätte der WfB Elsa-Brandström-Allee 15, 293.900
65428 Rüsselsheim
Goetheschule Berliner Platz 23, 825.600
65428 Rüsselsheim

Zuschüsse im Rahmen der nachhaltigen Kommunalentwicklung werden an die folgenden Gemeinden gewährt:


 


Antragsberechtigte Gemeinde Maximalzuschusshöhe
Bischofsheim 1.286.700
Büttelborn 1.110.900
Flörsheim am Main 1.273.400
Ginsheim-Gustavsburg          810.000 
Mörfelden-Walldorf 1.112.700
Nauheim 1.036.600
Neu-Isenburg 2.541.800
Offenbach am Main 8.909.400
Raunheim 1.478.100
Rüsselsheim 2.749.500
Trebur          650.500 
Weiterstadt          790.400 

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